Maschinen- und Anlagenführer

Die Ausbildung entspricht weitgehend dem Beruf des Kunsttoftechnologen/ der Kunststofftechnologin. Allerdings werden die Inhalte weniger vertieft.

Voraussetzungen:

  • Erfüllung der Vollzeitschulpflicht
  • keine spezifischen Anforderungen
  • Ausbildungsvertrag

Dauer: 2 Jahre

Abschluss: Maschinen- und Anlagenführer für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Perspektiven:

Nach bestandener Abschlussprüfung ist es möglich, durch ein zusätzlichens Jahr, die Ausbildung zum Kunsttoftechnologen/ der Kunststofftechnologin abzuschließen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.