1. Der Mittlere Bildungsabschluss über die Berufsausbildung

1.1. Mittlerer Schulabschluss der Berufsschule

Voraussetzungen sind hier:

  • das Abschlusszeugnis der Berufsschule mit einer Durchschnittsnote (das Fach Sport wird zur Durchschnittsberechnung nicht herangezogen) von 3,00 (gilt seit dem 01.08.2011 – für Absolvent/innen, die die Berufsschule davor abgeschlossen haben, gilt die Durchschnittsnote von 2,5) oder besser
  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • ein Nachweis über mindestens ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse (gilt seit dem 01.08.2010 – für Absolvent/innen, die die Berufsschule davor abgeschlossen haben, gilt die Note 3,0), die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.
  • ein erfolgreicher Mittelschulabschluss

Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsschule.

1.2. Mittlerer Schulabschluss der Berufsfachschule

Voraussetzung:

  • mindestens zweijährige erfolgreiche Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege)
  • Abschlusszeugnis der Berufsfachschule mit einer Durchschnittsnote (das Fach Sport wird zur Durchschnittsberechnung nicht herangezogen) von 3,00 (gilt seit dem 01.08.2011 – für Absolvent/innen, die die Berufsschule davor abgeschlossen haben, gilt die Durchschnittsnote von 2,5) oder besser
  • Nachweis mindestens ausreichender (= Note 4) Englischkenntnisse (gilt seit dem 01.08.2011 – für Absolvent/innen, die die Berufsschule davor abgeschlossen haben, gilt die Note 3), die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen.

Die Zeugnisausstellung erfolgt durch die besuchte Berufsfachschule.

1.3. Qualifizierter beruflicher Bildungsabschluss (Quabi)

Voraussetzungen für den Quabi sind

  • der Qualifizierende Mittelschulabschluss (Quali)
  • Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote (das Fach Sport wird zur Durchschnittsberechnung nicht herangezogen) von 3,0 (gilt seit dem 01.08.2011 – für Absolvent/innen, die die Berufsschule davor abgeschlossen haben, gilt die Durchschnittsnote von 2,5) oder besser
  • Nachweis mindestens ausreichender Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts entsprechen. Wenn Englisch an der Berufsschule kein Unterrichtsfach war, dann müssen die Kenntnisse aus einem vorherigen Zeugnis hervorgehen (z.B. im Abschlusszeugnis der Mittelschule oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9/10 eines Gymnasiums/Realschule)

Oder durch eine Prüfung: Nachweis erforderlicher Englischkenntnisse für den mittleren Schulabschluss der Berufsschule und Berufsfachschule und für den qualifizierten beruflichen Bildungsabschluss

Das Zeugnis über den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.

1.4. Berufstätigkeit mit berufsbezogenen Qualifizierungen

Den mittleren Schulabschluss können Berufstätige erwerben durch:

  • Meisterprüfung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung oder
  • Fortbildungsprüfung bei einer bayerischen Industrie- und Handelskammer oder einer bayerischen Handwerkskammer oder
  • Fortbildungsprüfung bei der Landesanstalt für Landwirtschaft, der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau oder eines Fortbildungszentrums für Landwirtschaft und Hauswirtschaft

Näheres unter: http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/mittlerer-schulabschluss/berufstaetige.html

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