2. Der Mittlere Schulabschluss über einen weiteren Schulbesuch

2.1. Abendrealschule/ Telekolleg

Aufnahmebedingungen:

  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Mittelschulabschluss oder Erfüllung der Vollzeitschulpflicht und
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • regelmäßige, mindestens 6-monatige Berufstätigkeit (z.B. Arbeitslosigkeit, Bundeswehr, BGJ, werden anerkannt)
  • berufliche Tätigkeit während des Schulbesuchs

Dauer: 3 bis 4 Jahre Teilzeitunterricht (immer abends/ Samstage); Dauer je nach Vorbildung; es besteht eine Probezeit.
Abschluss: Abschlussprüfung zum Mittlerer Schulabschluss

Näheres unter: www.abendrealschule-nbg.de, www.telekolleg.de

Bewerber, welche früher vom Besuch sämtlicher Gymnasien oder Realschulen ausgeschlossen wurden, bereits eine Abendrealschule besucht haben und dort ausgeschlossen wurden oder zweimal ohne Erfolg die Abschlussprüfung an Realschulen versucht haben, sind hiervon ausgeschlossen.

2.2. Wirtschaftsschule (Wirtschaftsschulabschluss)

Voraussetzung:

  • Qualifizierender Mittelschulabschluss oder
  • erfolgreiche 9. Klasse des M-Zugs/Gymnasiums/der Realschule oder
  • nicht erfolgreich, aber abgeschlossene 9. Klasse des M-Zugs/Gymnasiums/der Realschule,

aber mit jeweils ausreichenden Noten in Deutsch, Mathematik und Englisch oder

  • 9. Klasse der Mittelschule und Bestehen einer Probezeit

Dauer: 2 Jahre („2-stufige WS“)

Prüfung: Ende der 11. Klasse durch eine Abschlussprüfung. Zeugnis über den Wirtschaftsschulabschluss = Mittlerer Schulabschluss mit Bestehen der Prüfung. Mit diesem Zeugniskann eine Lehrzeitverkürzung in manchen kaufmännischen Berufen möglich sein.

Anmerkung:
Über die Aufnahme in die Wirtschaftsschule entscheidet die Schule nach unterschiedlichen Kriterien (z.B. Schülerzahl) selber. Die Wirtschaftsschule zeichnet bereits einen beruflichen Weg in eine kaufmännische/verwalterische Richtung vor.

2.3. Vorklasse der Berufsoberschule

Aufnahmebedingungen:

    • erfolgreicher Mittelschulabschluss
    • abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder mindestens 5-jährige Berufstätigkeit oder erfolgreiche Anstellungsprüfung einer Laufbahn des mittleren oder gehobenen Dienstes
    • bestandene Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik

Dauer: 1 Jahr

Der Mittlere Schulabschluss wird verliehen nach erfolgreichem Abschluss der Vorklasse (bestimmter Notendurchschnitt)

Anmerkung: Die Vorklasse der BOS zielt auf einen weiteren Besuch der BOS mit Abschluss Fachabitur bzw. Abitur ab. Entsprechend sind die Inhalte des Unterrichts abgestimmt.

2.4. Sonstige Schulen

2.4.1. Abendgymnasium

Der mittlere Schulabschluss wird erreicht durch das Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 2 in Verbindung mit der Bescheinigung des Ministerialbeauftragten über die erfolgreich abgelegte Besondere Prüfung.

2.4.2. Europäische Schule

Wer die Jahrgangsstufe 5 der Höheren Schule an einer Europäischen Schule erfolgreich abschließt, erwirbt damit den mittleren Schulabschluss.

2.4.3. Fachschule

Für den mittleren Schulabschluss benötigt man entweder das Zeugnis der Fachschulreife einer Fachschule oder das Abschlusszeugnis einer mindestens einjährigen bayerischen Fachschule mit staatlicher Abschlussprüfung.

2.4.4. Bundeswehrfachschule

Den mittleren Schulabschluss erreicht man durch das Abschlusszeugnis des Fachschulreifelehrgangs, auch einer Fachschule des Bundesgrenzschutzes oder durch das Abschlusszeugnis des Realschullehrgangs.

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