Erwerb des Mittleren Schulabschlusses in Bayern
Wer nach der Beendigung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht den Mittleren Schulabschluss erlangen, nachholen bzw. nachträglich erlangen möchte, kann dies in Bayern (laut BayEUG, BSO) auf folgenden Wegen tun:
In allen Fällen wird nach erfolgreicher Beendigung/Prüfung des jeweiligen Bildungsweges ein Mittlerer Schulabschluss verliehen, der die Voraussetzung für weitere, höhere Abschlüsse ist. Die Namen des Mittleren Schulabschlusses sind zum Teil unterschiedlich, sind aber in jedem Falle gleichwertig!
Quelle: https://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/bayern/schulsystem/aufbau/index_08922.asp